| 1. |
Alle
Geschäftsbedingungen mit uns und unseren Abnehmern
regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die
Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne
Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und
freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn
schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung
ausgeführt ist. |
| |
|
| 2. |
Eingehende
Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit
erledigt. Erfolgt die Lieferung außerhalb der üblichen
Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten
berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten
oder Regressansprüche geltend zu machen. |
| |
|
| 3. |
Die
Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit
geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der
gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und
Leergut) sowie die Arten und Sorten der gelieferten
Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu
machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach
Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von
14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche
Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei
berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr
als 50 Prozent der Füllmenge des trüben Bieres
ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des
Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer
Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße
Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer
entstehen, gehen zu dessen Lasten. |
| |
|
| 4. |
Die
Lieferung erfolgt nach unserer jeweils gültigen
Preisliste und frei Haus. Zusätzliche
Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf
Risiko des Käufers. |
| |
|
| 5. |
Die
Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung bar
und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere
Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei
Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel
gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift
erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. |
| |
|
| 6. |
Paletten,
Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme
aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise
bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für
Mehrwegflaschen, Kisten und Kleingebinde wird
Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben;
es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer
ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem
Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut
ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand
wird dabei angerechnet. |
| |
|
| 7. |
Der
Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen
nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem
dritten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche
Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 24 Monaten
oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die
Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der
Wiederbeschaffungspreis berechnet. |
| |
|
| 8. |
Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer
sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall
des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in
unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu
nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des
regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte
Waren an dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt
hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns
gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen
seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für
den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft
wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der
Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs. |
| |
|
| 9. |
Wir
sind gemäß § 22 ff. BDSG berechtigt,
personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs
zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu
löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß
§ 26 Abs. 1 BDSG. |
| |
|
| 10. |
Erfüllungsort
und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der
Betriebsstätte des Lieferanten. |